§34a GewO · Sachgebiet 3 von 7
Bürgerliches Gesetzbuch
Notwehr, Notstand und Selbsthilfe im Zivilrecht, Besitz und Eigentum, Haftung und Fundsachen.

Umfang in Unterrichtung und Prüfung
- Unterrichtung
- etwa 6 Unterrichtsstunden (Anlage 2 BewachV)
- Schriftliche Prüfung
- etwa 20 von 82 Aufgaben (unsere Schätzung)
- Mündliche Prüfung
- kein ausdrücklicher Schwerpunkt, kann aber vorkommen
- Themen bei uns
- 10
Die IHK veröffentlicht nicht, wie sich die 82 Aufgaben auf die Sachgebiete verteilen. Die Zahl ist aus der früheren DIHK-Punkteverteilung abgeleitet und dient nur der Orientierung.
Was die Bewachungsverordnung nennt
Anlage 2 BewachV nennt für dieses Sachgebiet: Notwehr (§ 227 BGB), Notstand (§§ 228, 904 BGB), Selbsthilfe (§§ 229, 859 BGB), verbotene Eigenmacht (§ 858 BGB), Haftungs- und Deliktsrecht (§§ 823 ff. BGB), Eigentum und Besitz (§§ 903, 854 BGB), Schikaneverbot (§ 226 BGB); Abgrenzung zu den §§ 32 bis 35 StGB.
Themen im Überblick
- Zivilrechtliche Rechtfertigungsgründe – Voraussetzungen und Grenzen
- Grundsatz der Verhältnismäßigkeit
- Abgrenzung zu strafrechtlichen Rechtfertigungsgründen und zur vorläufigen Festnahme
- Besitzdiener, übertragene Rechte (Hausrecht) und Selbsthilfe des Besitzdieners
- Schikaneverbot
- Unerlaubte Handlungen, Schadensersatz und Tierhalterhaftung
- Verbotene Eigenmacht
- Eigentum und Besitz unterscheiden
- Sachen und Tiere
- Fundsachen – Anzeige, Verwahrung, Ablieferung