Nachschlagen
Rechtsgrundlagen der §34a-Sachkundeprüfung
Die Prüfung fragt, ob du das Recht anwenden kannst. Hier findest du die amtlichen Originaltexte an einem Ort, jeweils direkt bei der Veröffentlichungsstelle.

Was du damit machen kannst
- Nachlesen, wenn eine Frage Zweifel lässt. Der Wortlaut ist die verlässlichste Antwort.
- Zusammenhänge sehen. Gesetz, Verordnung und Rahmenplan greifen ineinander. Im Zusammenhang merkst du dir Regeln leichter als einzeln.
- Den Prüfungsstoff abhaken. Die Bewachungsverordnung und der DIHK-Rahmenplan zeigen, was zur Prüfung gehört.
So ordnest du die Quellen ein
- Gesetze und Verordnungen sind verbindlich. Der DIHK-Rahmenplan ist keine Rechtsnorm, sondern der Leitfaden für die Lernziele.
- Die Fassungen auf gesetze-im-internet.de sind nichtamtlich zusammengestellt. Maßgeblich ist die Verkündung im Bundesgesetzblatt.
Du musst nicht alles auswendig lernen. Wer weiß, wo es steht, kann nachlesen und herleiten, und das gibt Sicherheit in der Prüfung. Fang mit einer Quelle an, zum Beispiel dem Rahmenplan, und lies sie neben dem Üben. Das ist eine Lernhilfe und keine Rechtsberatung.
Rechtsgrundlagen
Die amtlichen Originaltexte zur Prüfung – direkt von der Veröffentlichungsstelle.
- Zur Quelle – Gewerbeordnung (GewO) (öffnet in neuem Tab)
Gewerbeordnung (GewO)
§ 34a: Erlaubnispflicht für das Bewachungsgewerbe, Unterrichtung und Sachkundeprüfung.
- Zur Quelle – Verordnung über das Bewachungsgewerbe (BewachV) (öffnet in neuem Tab)
Verordnung über das Bewachungsgewerbe (BewachV)
Unterrichtung, Sachkundeprüfung und Pflichten im Bewachungsgewerbe.
- Zur Quelle – Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) (öffnet in neuem Tab)
Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
Notwehr, Notstand und Selbsthilfe, Besitz und Eigentum, Haftung.
- Zur Quelle – Strafgesetzbuch (StGB) (öffnet in neuem Tab)
Strafgesetzbuch (StGB)
Notwehr und Notstand, Straftaten, die im Wach- und Sicherheitsdienst vorkommen.
- Zur Quelle – Strafprozeßordnung (StPO) (öffnet in neuem Tab)
Strafprozeßordnung (StPO)
Vorläufige Festnahme (Jedermannrecht).
- Zur Quelle – Waffengesetz (WaffG) (öffnet in neuem Tab)
Waffengesetz (WaffG)
Umgang mit Waffen im Bewachungsgewerbe.
- Zur Quelle – Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) (öffnet in neuem Tab)
Bundesdatenschutzgesetz (BDSG)
Datenschutz, unter anderem Videoüberwachung öffentlich zugänglicher Räume.